22jähriger Altenpfleger zu dreieinhalb Jahren verurteilt

Das Landgericht Duisburg hat einen 22jährigen Altenpfleger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hat gestanden, sich an einer dementen Heimbewohnerin vergangen zu haben.

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Das Landgericht Duisburg hat einen 22jährigen Altenpfleger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hat gestanden, sich an einer dementen 62jährigen Heimbewohnerin sexuell vergangen zu haben. Er habe selbst keine Erklärung für die Tat, die sich in einem Heim in Duisburg - Rheinhausen ereignet hat. Eine Kollegin hatte ihn auf frischer Tat ertappt. Das Opfer ist inzwischen an den Folgen der Demenzerkrankung gestorben.

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