28,7: Kreis Wesel liegt fünften Werktag unter 35er-Inzidenz

Im Kreis Wesel kann ab übermorgen weiter gelockert werden. Die Inzidenz ist heute laut RKI den fünften Werktag in Folge unter 35 - mit aktuell 28,7.

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Die Inzidenz im Kreis Wesel ist auch am fünften Werktag in Folge stabil unter 35. Heute liegt sie laut Robert-Koch-Institut bei 28,7. Das bedeutet laut Kreis weitere Lockerungen ab Mittwoch. Das betrifft Kontakte, Kultur, Sport und Freizeitangebote. Mit Test können sich im öffentlichen Raum zum Beispiel wieder bis zu 100 Menschen treffen. Veranstaltungen außen und innen sind für Getestete, Geimpfte oder Genesene mit bis zu 1000 Personen drin. Und auch ohne das lästige Testen geht wieder mehr - etwa Freibadbesuche oder Veranstaltungen draußen mit bis zu 250 Besuchern.

Das gilt bei einer stabilen Inzidenz unter 35:

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  • Kultur: Veranstaltungen außen und innen wie z.B. auch Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen. Nötig sind ein Sitzplan mit Sitzordnung nach Schachtbrettmuster und ein negativer Coronatest. Ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
  • Private Veranstaltungen: Außen bis zu 250 Gäste ohne Test erlaubt, innen bis zu 100 Gäste mit Test
  • Gastronomie: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
  • Sport: Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test; außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt, maximal 33 Prozent der Kapazität; innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, maximal 33 Prozent der Kapazität, hier dann jeweils mit Sitzplan und einer Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test. Ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
  • Freizeit: Freibäder ohne Test; Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test. Ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
  • Kinder-/ Jugendarbeit: Gruppenangebote innen für 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
  • Einzelhandel: Einkaufen geht weiterhin ohne Test und Termin - Wegfall der Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
  • Messen/Märkte: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig. Ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
  • Tourismus: Volle gastronomische Versorgung für private Gäste; Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

*Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen keinen Nachweis über einen maximal 48 Stunden alten Negativtest

Quelle: Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung | Das Landesportal Wir in NRW

Hier findet ihr alle Corona-Zahlen für die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel, NRW und Deutschland im Überblick.

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