3G-Regel - in den Ferien reicht der Schülerausweis nicht

Mit dem Start der Herbstferien könnte es an den Teststellen wieder voller werden. Ungeimpfte Schüler brauchen für 3G-Veranstaltungen wieder einen offiziellen Testnachweis.

© Lena Semrok, Radio K.W.

Im Kino, im Restaurant oder Freizeitpark - an vielen Orten gilt die 3G-Regel. Besucher müssen also entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Für Schüler bisher kein Problem, denn durch die wöchentlichen Testungen in den Schulen reichte ihnen der Schülerausweis als Testnachweis. Innerhalb der Herbstferien (11.10 bis 24.10) sind die Schulen aber zu und die Regel entfällt für zwei Wochen.

Am Wochenende reicht der Schülerausweis noch

Ab Montag müssen Schüler sich in einem Testzentrum testen lassen, um Zutritt zu einer 3G-Veranstaltung zu erhalten. Die Tests sind für Minderjährige kostenlos. Dort, wo bisher ein PCR-Test als Zugangsvoraussetzung benötigt wurde, reicht auch ein Schnelltest, "wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist", so das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Am Wochenende (9. und 10. Oktober) gelten die Schüler noch als durch die Schule "getestet". Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, brauchen grundsätzlich keinen Test.

Testen in den Schulen geht nach den Ferien weiter

Am Montag (25.10) nach den Ferien werden dann zum Schulstart alle nicht geimpft oder genesenen Schüler, Lehrer und Schulmitarbeiter wieder getestet. Die regelmäßigen wöchentlichen Schultestungen sollen dann bis zu den Weihnachtsferien fortgeführt werden.

skyline