Anklage wegen Mordversuchs: Urteil für Dinslakener erwartet
Veröffentlicht: Freitag, 17.01.2025 07:25
Der inzwischen 69-Jährige soll seine Frau aus Eifersucht lebensgefährlich verletzt haben. Wegen einer Demenz-Erkrankung könnte er schuldunfähig sein.

Im Prozess gegen einen inzwischen 69 Jahre alten Mann aus Dinslaken könnte heute das Urteil fallen. Er soll im Juli 2022 auf seine Frau eingetreten, geschlagen und mehrfach eingestochen haben, weil sie nicht mit zu einer Hochzeit kommen wollte. Der Angeklagte vermutete, dass seine Frau ihn betrügt. Sie wurde lebensgefährlich verletzt. Die Anklage lautet Mordversuch. Zuletzt hatte die Urteilsverkündigung am Landgericht in Duisburg wegen eines psychiatrischen Gutachtens verschoben werden müssen. Der Facharzt hatte bei dem Dinslakener eine ausgeprägte Demenz festgestellt. Er ging von einer Schuldunfähigkeit aus.
Angeklagter kann sich an die Tat nicht erinnern
Deswegen sollte das Gericht, so der Psychiater, eine Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie in Betracht ziehen. Der Angeklagte war Mitte November 2024 aus der U-Haft entlassen worden, weil er mit Pflegestufe 3 haftunfähig war. Danach wurde er in ein Krankenhaus verlegt. Einem Mitinsassen gegenüber hatte der Dinslakener angegeben, dass er sich an die Tat selbst nicht erinnern könne. Lediglich ein Streit im Vorfeld sei ihm im Gedächtnis geblieben. Der Dinslakener hatte sich dadurch provoziert gefühlt.