
Am Landgericht Duisburg hat heute der Prozess gegen einen ehemaligen Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie begonnen. Der 60-Jährige soll vier minderjährige Patientinnen über mehr als fünf Jahre sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft listet in ihrer Anklage insgesamt 97 Taten auf – darunter eine Vergewaltigung. Die mutmaßlichen Opfer waren zur Tatzeit 16 bis 17 Jahre alt. Der Angeklagte war bis zu seiner Verhaftung Chefarzt am Bertha-Krankenhaus in Duisburg-Rheinhausen, das zur Sana-Klinikgruppe gehört. Die Taten sollen sich zwischen Mai 2019 und Dezember 2024 ereignet haben. Laut Anklage hat der Arzt das Vertrauen seiner Patientinnen gezielt in Therapiegesprächen aufgebaut – und dann ausgenutzt. Auch über WhatsApp und Instagram soll er engen Kontakt zu den Mädchen gehalten haben.
Missbrauch in Duisburg: Taten sollen sich über fünf Jahre erstreckt haben
Die Staatsanwaltschaft schildert in der Anklage schwere Details. Mit einer der Patientinnen soll der Arzt allein 50-mal Geschlechtsverkehr gehabt haben – teils in seinem Büro, teils in seiner Privatwohnung in Essen. Die Jugendliche war über drei Jahre lang mehrfach stationär in der Klinik. Teilweise trafen sich die beiden zweimal pro Woche zur Einzeltherapie. Der Angeklagte soll dabei seine Bürotür abgeschlossen haben. Gegenüber den Eltern soll er eine therapeutische Begründung für die langen Einzelgespräche vorgeschoben haben. Eine weitere Patientin soll er am Bahnhof abgeholt und direkt zu seiner Klinik in Rheinhausen gefahren haben. Laut Nebenklage befinden sich die betroffenen Frauen bis heute in psychologischer Behandlung – von Suizidgefahr war im Prozess die Rede. Auf dem Privathandy des Angeklagten fanden Ermittler außerdem eine jugendpornografische Aufnahme einer Patientin.
Angeklagter schweigt – Urteil in Duisburg frühestens im September
Zum Prozessauftakt hat der 60-Jährige geschwiegen. Sein Verteidiger lässt offen, ob sein Mandant sich noch äußern wird – das sei Teil weiterer strategischer Überlegungen. Die Verteidigung hat allerdings eine schriftliche Erwiderung auf die Vorwürfe eingereicht. Diese wird von einer Gutachterin bewertet, die das Gericht beauftragt hat. Seit Oktober 2025 sitzt der Mann in Untersuchungshaft – er soll zuvor versucht haben, Kontakt zu einem mutmaßlichen Opfer aufzunehmen und es zu beeinflussen. Der Prozess findet vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Duisburg statt. Diese Kammer ist zuständig für Straftaten von Erwachsenen gegen Kinder und Jugendliche. Fortgesetzt wird das Verfahren am 12. August – insgesamt sind acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird frühestens im September erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.