Ausgangssperre im Kreis Wesel tritt morgen (24.04.) in Kraft

Die beschlossene "Notbremse" des Bundes gilt ab morgen auch im Kreis Wesel: Die Ausgangsperre von 22 bis 5 Uhr tritt ab morgen (Sa, 24.04.) in Kraft.  Alle müssen sich dann innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen gelten für medizinische Notfälle und dem Weg zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde gestern, 22. April 2021, verkündet, und tritt am heutigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet.


Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel ist seit geraumer Zeit über den Wert von 100 gestiegen, damit gelten für den Kreis Wesel ab Samstag, 24. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich zwischen 100 und 150. Dies ist vor allem die Ausgangsbeschränkung: Sie gilt (ab morgen 24.04.) von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.








Schulen und Kitas

Schulen

Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt.

Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächsten Tag ausschließlich Distanzunterricht durchzuführen.


Kindertagesbetreuung

Das NRW-Familienministerium hat den KiTa-Leitungen und Kindertagespflegepersonen inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass ab Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuung angeboten wird.

© Stadt Recklinghausen
© Stadt Recklinghausen

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte

Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.


Übriger Einzelhandel

Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Terminshopping mit negativem, aktuellen Schnelltestergebnis und Maske im Kreis Wesel möglich. Eine weitere Einschränkung tritt erst dann ein, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 150 übersteigt. Stand heute liegt der Wert entsprechend den Veröffentlichungen des Robert Koch Institutes den ersten Tag über 150 (162). Insofern gilt nach Auskunft der zuständigen Behörde (MAGS NRW) diese Regelung mindestens auch noch am Montag, 26. April.


Körpernahe Dienstleistungen

Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Sport und Kultur

Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.


Kultur/Freizeit: Präsenzveranstaltungen sind verboten.


Kneipen weiter dicht, private Kontakte eingeschränkt

Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich. Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Der Zapfhahn bleibt weiter zu: Kneipen dürfen nicht öffnen© Sven Margref
Der Zapfhahn bleibt weiter zu: Kneipen dürfen nicht öffnen
© Sven Margref

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