Ausgangssperre und co. - diese Lockerungen sind im Kreis ab Sonntag drin

Die Hoffnung war da, jetzt ist klar: Die Außengastro im Kreis Wesel darf am Sonntag wieder aufmachen. Wegen des Inzidenzwertes sind weitere Lockerungen möglich.

Ab Sonntag darf die Außengastro im Kreis Wesel wieder aufmachen. Das Robert-Koch-Institut meldet heute eine Inzidenz von 80,9 für den Kreis - damit ist sie zwar leicht gestiegen, aber den fünften Werktag in Folge unter 100. Neben Freude bedeutet das für viele Gastronomen jetzt Vorbereitungsstress, denn sie hatten erst mit einer Öffnung zu Pfingsten gerechnet. Hier findet ihr die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes, die die Lockerungen ermöglicht.

Negativer Schnelltest darf bis zu 48 Stunden alt sein

Und auch Campingplätze und Hotels dürfen wieder aufmachen. In den Geschäften fällt die Terminvereinbarung weg. Kleinere Freizeiteinrichtungen wie Kletterparks oder Minigolfplätze dürfen Gäste empfangen. Für die Angebote wie z.B. auch die Außengastro braucht es einer Bescheinigung über einen negativem Schnelltest (darf maximal 48 Stunden alt sein), eine komplette Impfung oder Genesenen-Bescheinigung.

Ausgangssperre wird wegfallen

Mit der gesunkenen Inzidenz gilt die Bundesnotbremse dann nicht mehr. Damit fällt auch die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wohl ab Sonntag weg. Und das sind die neuen Regeln im Detail:

  • Ausgangsbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung entfällt.

  • Private Kontakte

Ein Haushalt darf maximal einen weiteren Haushalt treffen. In diesem Rahmen dürfen sich höchstens fünf Personen treffen (ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Partys und vergleichbare Feiern bleiben weiterhin generell untersagt.

  • Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte

Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

  • Übriger Einzelhandel

Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminbuchung entfällt, es ist allerdings weiterhin ein negatives Testergebnis erforderlich.

  • Sport

Unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Darüber hinaus ist Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. Bei Sportveranstaltungen sind Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen. Ein Sitzplan ist erforderlich).

  • Kultur

Konzerte und Aufführungen sind unter freiem Himmel mit max. 500 Personen, Sitzplan und negativem Testergebnis möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucher/in pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

  • Freizeit

Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt (z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten). Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (keine Liegewiesen). Es gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis

  • Gastronomie

Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist im Außenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung erlaubt.

  • Beherbergung

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis.

  • Schulen

Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen.

  • Kindertagesbetreuung

Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.

  • Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.

Hier findet ihr alle Corona-Zahlen für die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel, NRW und Deutschland im Überblick.

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