Bettelverbot in Krefelder Innenstadt ist rechtswidrig

Krefeld ist mit seinem Bettelverbot in der Innenstadt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Ein Betroffener hatte erfolgreich gegen die neuen Regeln geklagt.

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Das Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Ein Bettler hatte im Eilverfahren gegen die neuen Regeln geklagt. Das Gericht bemängelte, dass sie zu unkonkret seien. Es bleibe unklar, welche Formen des Bettelns wann verboten und welche weiterhin erlaubt sind. Das Verbot könne damit weder befolgt, noch überprüft werden.

Auch andere Städte wie Xanten wollen gegen aggressives Betteln vorgehen

Das Gericht stellte auch klar, wie wichtig eine verständliche Regelung ist. Sie wende sich schließlich an rechtsunkundige Personengruppen ohne Wohnsitz. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingereicht werden. Krefeld ist nicht alleine mit seinem Wunsch, das aktive Betteln in der Stadt zu verhindern. Auch in Xanten hatte der Rat im März beschlossen, aggressives und organisiertes Betteln zu verbieten.

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