
© Kreispolizeibehörde Wesel
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Das illegale Autorennen von Moers vor vier Jahren, bei dem eine 43-jährige Moerserin gestorben war, ist heute wieder Thema am Bundesgerichtshof. Der junge Mann, der das Auto der Frau gerammt hatte, war vom Landgericht Kleve ursprünglich wegen Mordes verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH aber aufgehoben. Nach erneuter Verhandlung lautete es dann nur noch auf vier Jahre wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge. Zu mild - fanden Staatsanwaltschaft und Nebenklage und sind wieder vor den BGH gezogen. Der muss jetzt entscheiden, ob er auch die neue Revision etwa wegen möglicher Verfahrensfehler zulässt oder nicht.
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