BGH bestätigt lebenslänglich für Mord in Moerser Bordell

Nach dem Mord in einem Moerser Bordell ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Die Revision des 47-Jährigen vorm BGH hatte keinen Erfolg. Er muss lebenslang in Haft.

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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil zum Mord in einem Moerser Bordell bestätigt. Ein 47-Jähriger aus Duisburg war zu lebenslanger Haft verurteilt worden und in Revision gegangen. Er hatte bei der Tat im April 2019 eine 38-Jährige getötet, die in dem Bordell arbeitete. Das andere Opfer war seine Ex-Freundin, die bei der Frau saß. Ihr fügte er schwere Schnitte kreuz und quer im Gesicht zu. Sie hatte sich von dem Mann getrennt, dafür wollte er sich offenbar rächen.

Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest

Der Mord hatte für besonderes Aufsehen gesorgt. Das Opfer hatte sich noch in einen benachbarten Imbiss flüchten konnen. Dort starb es aber an den Blutverlusten. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil des Klever Landgerichts jetzt rechtskräftig. Das hatte auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgechlossen.

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