BGH kassiert auch das zweite Urteil im Moerser Raserprozess

Nach einem tödlichen Raser-Unfall in Moers muss ein drittes Mal gegen den hauptverantwortlichen Fahrer am Landgericht verhandelt werden. Der BGH hob auch das zweite Urteil auf.

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Nach einem tödlichen Raser-Unfall in Moers muss ein drittes Mal gegen den hauptverantwortlichen Fahrer am Landgericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch das zweite Urteil gegen den Mann wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Duisburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers wollen erreichen, dass der Mann doch wegen Mordes verurteilt wird.

Angeklagter wurde ursprünglich zu lebenslanger Haft verurteilt

Bisher war das Landgericht in Kleve mit dem Fall befasst gewesen. Es hatte den damals 22-Jährigen 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er sich am Ostermontag 2019 mit einem anderen Mann ein illegales Rennen geliefert hatte und dabei mit einem Kleinwagen zusammengestoßen war. Dessen 43 Jahre alte Fahrerin erlitt schwere Verletzungen, denen sie im Krankenhaus erlag. Dieses Urteil hob der BGH auf, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Daraufhin verhängte das Landgericht vier Jahre Haft wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.

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