
© spotmatikphoto - stock.adobe.com
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Im Kreis Wesel hat es nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bisher noch keine Tätigkeitsverbote gegeben. Das ist das Ergebnis einer Nachfrage der NRZ. Seit Mitte März müssen Beschäftigte in medizinischen Berufen, wie etwa im Krankenhaus, in der Arztpraxis, Rettungsdienst oder Pflegeheim nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus immunisiert sind. Betriebe sind verpflichtet, Mitarbeiter mit unklarem Impfstatus zu melden. Bisher sind das kreisweit 622 - ein knappes Drittel wurde abschließend bearbeitet. Der Rest befindet sich noch in der Prüfung.
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