Blau machen ist keine Option

Global tätige Unternehmen, geplante Geschäftsreisen nach China, Kollegen, die nach einem Aufenthalt in Fernost Erkältungssymptome aufweisen: Seit Wochen ist das Coronavirus in den Medien. Erste Fälle in Deutschland bringen nun auch die Arbeitnehmer hierzulande ins Grübeln. Nicht zur Arbeit zu gehen, kann aber die Kündigung zur Folge haben.

Der hustende Kollege im Büro nebenan ist zurzeit ein größerer Anlass zur Sorge als sonst. Wer sich darüber Gedanken macht, könne den Arbeitgeber aus Gründen der Fürsorgepflicht darauf ansprechen, so Wolfgang Schmitz vom Unternehmerverband. Weitere Maßnahmen zu ergreifen, sei dann aber Sache des Chefs. Aus Angst vor Ansteckung an dem Coronavirus einfach zu Hause zu bleiben sei arbeitsrechtlich keine Option. Das würde eine Arbeitsverweigerung darstellen, die zu einer Abmahnung und unter Umständen sogar zur Kündigung führen könnte, mahnt der Unternehmerverband.

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