Böllerverbotszonen in Dinslaken und Kamp-Lintfort

Die Coronaschutzverordnung-NRW verbietet öffentliche Feuerwerke. Außerdem können die Kommunen das Böllern auf bestimmten Plätzen verbieten. Bei uns gibt es solche Verbotszonen in Dinslaken und Kamp-Lintfort.

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Menschenansammlungen soll es über den Jahreswechsel nicht geben. Deshalb verbietet die Coronaschutzverordnung NRW Feuerwerk auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen. Diese Orte kann jede Kommune selbst festlegen. In Kamp-Lintfort gilt das Verbot vom Silvesterabend um 20 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 3 Uhr auf dem Karl-Flügel-Platz, Prinzenplatz und dem Vorplatz des EK3.

Hier ist das Böllern in Kamp-Lintfort an Silvester verboten.© Stadt Kamp-Lintfort
Hier ist das Böllern in Kamp-Lintfort an Silvester verboten.
© Stadt Kamp-Lintfort

In Dinslaken gilt das Verbot an mehreren Stellen

Auch die Stadt Dinslaken hat Verbotszonen für den 31.12 und 01.01. festgelegt. Hier darf auf folgenden Flächen nicht geböllert werden:

  • Jahnplatz
  • Johannesplatz
  • Neutorplatz
  • Altmarkt
  • Marktfläche Baßfeldshof
  • Stadtpark
  • Bergpark

Zusätzlich gilt das Verbot auf einigen Parkplätzen:

  • Straße am Neutor
  • Industriestraße
  • Am Pollenkamp
  • Auf dem Loh
  • Friedrich-Ebert-Straße

und auf allen Parkplatzflächen von Geschäftsbetrieben und den dazugehörigen Zuwegen.

Moers und Wesel legen keine Verbotszonen fest

Die Städte Moers und Wesel haben auf Nachfrage keine Verbotszonen festgelegt. Wesel begründet dies damit, dass es im letzten Jahr im Stadtbereich recht ruhig geblieben sei. Vor einem Jahr gab es dort auch keine Verbotszonen. Neben dem Verbot von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen ist auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr untersagt.

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