Bottroper Ex-Apotheker scheiterte mit Verfassungsbeschwerde

Der Skandal um gepanschte Krebsmedikamente beschäftigte jetzt nochmal die Justiz. Der Ex-Apotheker aus Bottrop wollte gegen sein Urteil vorgehen.

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Der Apothekerskandal in Bottrop hatte nochmal ein juristisches Nachspiel. Der verurteilte Ex-Apotheker ist jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Damit bleibt es bei zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot. Der Mann soll in tausenden Fällen Krebsmedikamente gepanscht haben. Er sah sich durch das Urteil in seinen Grundrechten verletzt. Das sah das Bundesverfassungsgericht aber anders.

Apothekerskandal hatte auch schon den Landtag beschäftigt

Der Bottroper hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Essen und die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof vorgehen wollen. Von 2012 bis 2016 hatte er unterdosierte Arzneimittel hergestellt oder Mitarbeiter entsprechend angewiesen. Unter anderem bei Krankenkassen rechnete er das so ab, als habe er die Medikamente ordnungsgemäß dosiert. Mit dem Bottroper Apothekerskandal hatte sich auch schon der NRW-Landtag beschäftigt.

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