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Bürgerbegehren zum Freibad Hiesfeld ist unzulässig
© Stadt Dinslaken
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Bürgerbegehren zum Freibad Hiesfeld ist unzulässig

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibades in Dinslaken-Hiesfeld ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldort entschieden.

Veröffentlicht: Freitag, 14.08.2020 15:36

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Der Streit um das Bad hat eine lange Vorgeschichte. Der Rat der Stadt hatte 2017 entschieden, dass das Freibad saniert werden soll. Darum verfolgte das Bürgerbegehren "Pro Freibad" die Sache nicht weiter. Ein Gutachten kam aber zum Ergebnis, dass der Boden dort keine Sanierung zulässt. Jetzt wollten die Vertreter das Bürgerbegehren doch wieder aufnehmen - die Stadt lehnte das ab und bekam jetzt Recht. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Wiederaufnahme nach einigen Jahren im Widerspruch zur zügigen Umsetzung stehe. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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