Bund-Länder-Konferenz: Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember

Nach dem Treffen zwischen den Ministerpräsidenten und Kanzler Olaf Scholz ist klar: Es wird wohl Kontaktbeschränkungen geben.

© Bundesregierung/Denzel

Kontaktbeschränkungen

Zur Eindämmung der Corona-Virusvariante Omikron kommen spätestens ab dem 28. Dezember Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Darauf hätten sich Bund und Länder in ihrer Schaltkonferenz verständigt. Dann sind private Zusammenkünfte für sie nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Impfpflicht

Die Länder baten den Bundestag und die Bundesregierung, die Vorbereitungen für eine allgemeine Impfpflicht zügig voranzutreiben und "kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen". Das Auftreten der Corona-Virusvariante Omikron erhöhe die "Dringlichkeit" der für Februar 2022 in den Blick genommenen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

Im Kampf gegen das Coronavirus peilen Bund und Länder bis Ende Januar weitere 30 Millionen Booster-Impfungen an. Damit wären dann drei Viertel der Bürger in Deutschland dreimal geimpft, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. "Corona macht keine Weihnachtspause." Deshalb habe man beschlossen, die Impfkampagne auch während der Weihnachtstage und zwischen den Jahren "mit unverminderter Kraft2 fortzusetzen. Gleichzeitig rief er zu Vorsicht und Rücksicht bei Familientreffen zu Weihnachten auf. Der Kanzler warb für Sicherheitsabstände, das Tragen von Masken und für zusätzliche Impfungen - auch bei zweifach Geimpften. Allerdings habe man sich bewusst entschieden, die beschlossenen Corona-Maßnahmen erst nach den Feiertagen in Kraft zu setzen. Weihnachten und Ostern hätten sich in der Vergangenheit nicht als Pandemietreiber erwiesen.

Öffentliches Leben

Clubs und Diskotheken sollen schließen. Auch beim Fußball wird es wieder Geisterspiele geben, genauso soll es erstmal keine Großveranstaltungen mehr mit Zuschauern geben. Außerdem bleibt es bei strikten Regeln für Ungeimpfte. Es gilt weiter 3G am Arbeitsplatz so wie im ÖPNV. Je nach Infektionslage soll es auch weiter möglich sein, zum Beispiel im Kino oder im Restaurant auf die 2G-Plus-Regel zu setzen.

Die neuen Regeln müssen noch vom Land NRW bestätigt werden.

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