Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu "Prophet von Goch"

Das Ende 2021 vom Landgericht Kleve erlassene Urteil zum Propheten von Goch hat Bestand. Der Sektenführer hat sich demnach über Jahre an einem minderjährigen Mädchen vergangen.

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Das Urteil gegen den selbsternannten "Propheten" von Goch ist korrekt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten am 22. Februrar 2023 als Unbegründet zurückgewiesen. Ende 2021 war vom Landgericht Kleve, der mittlerweile über 60-jährige Niederländer zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Sektenführer hatte über Jahre ein minderjähriges Mädchen sexuell missbraucht. Nach einer Razzia im Kloster Graefenthal bei Goch im Oktober 2020 wurde er festgenommen. Zunächst hatte es auch geheißen, dass er die Frau dort eingesperrt gehalten hatte.

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