Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Uedemer Landwirtes abgelehnt. Das Landgericht Kleve hatte ihn vor zwei Jahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Der Mann erhielt damals eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren.

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Uedemer Landwirtes abgelehnt. Er war vor dem Landgericht Kleve vor zwei Jahren wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte zwei Veterinäre mit einer Eisenstange erschlagen wollen, als diese seinen Betrieb prüfen wollten. Außerdem verlangte er unter Todesdrohungen, dass der Prüfbericht so ausgefüllt werde, dass es nicht zu einer Kürzung von EU-Fördermitteln käme. Beide Veterinäre wurden schwer verletzt und müssen noch heute psychotherapeutisch behandelt werden.

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