
Das Schöffengericht am Amtsgericht Krefeld hat den Gründer des insolventen Online-Ankaufportals Cleverbuy wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Markenrechtsverletzungen verurteilt. Der 59-jährige Mann aus Hünxe bekommt zwei Jahre und acht Monate Haft – ohne Bewährung. Cleverbuy hatte seinen Sitz in Krefeld und gehörte zeitweise zu den bekanntesten deutschen Portalen für den An- und Verkauf gebrauchter Smartphones. Laut Gericht hat das Unternehmen seit 2022 bundesweit Handys und Tablets von Privatkunden angekauft – aber oft gar nicht oder viel zu spät bezahlt. Gleichzeitig sollen gebrauchte Geräte mit gefälschten Siegeln und Folien von Apple und Samsung als Neuware verkauft worden sein. Allein 42.000 gefälschte Artikel dieser Marken lagerten bei der Durchsuchung in zehn Kisten. Auch Apple und Samsung haben Strafanzeige erstattet. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zum Ende der Beweisaufnahme eingeräumt.
Cleverbuy-Betrug in Krefeld – das ganze Ausmaß des Falls
Die 136 angeklagten Fälle waren laut Staatsanwaltschaft nur ein Bruchteil des tatsächlichen Ausmaßes. Rund 1.300 Strafanzeigen gingen gegen das Unternehmen ein – wegen Personalmangels bei der Polizei konnten nur ausgewählte Fälle angeklagt werden. Der Schaden liegt im sechsstelligen Bereich. Es gab mehr als 500 Gerichtsvollzieherverfahren – mehrmals pro Woche erschienen Gerichtsvollzieher in den Geschäftsräumen. Die Verbraucherzentrale hatte öffentlich vor Cleverbuy gewarnt. Die Staatsanwaltschaft sah ein über Jahre aufgebautes Schneeballsystem als erwiesen an – systematisch und bandenmäßig organisiert. Das Gericht folgte dieser Bewertung: Angesichts der Schadenshöhe, der Vielzahl der Opfer und der jahrelangen Tatserie kam eine Bewährungsstrafe nicht infrage. Eine frühere Mitarbeiterin wurde wegen Beihilfe zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt – vom Vorwurf der Markenrechtsverletzung wurde sie freigesprochen.
Was jetzt auf den Verurteilten aus Hünxe zukommt
Der Verurteilte war hauptberuflich beamteter Wagenmeister bei der Deutschen Bahn. Cleverbuy betrieb er nur im Nebenerwerb. Die Bahn hatte ihn nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit halbierten Bezügen freigestellt. Mit seinem Geständnis habe er sich „beamtenrechtlich selbst ans Messer geliefert", sagte der Vorsitzende Richter. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem 59-Jährigen der Verlust des Beamtenstatus und seiner Pensionsansprüche. Gegen ihn wird zudem noch wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich drei Jahre und zehn Monate gefordert – das Gericht blieb darunter, weil das späte Geständnis die persönlichen Folgen für den Angeklagten erheblich verschärft hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Rechtsmittel sind möglich. Cleverbuy ist inzwischen insolvent – ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist eingesetzt.
Cleverbuy-Kunden – was Betroffene noch machen können
Wer ein Gerät an Cleverbuy geschickt hat und noch kein Geld bekommen hat, sollte jetzt aktiv werden. Das Amtsgericht Krefeld hat Ende April einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Eine sofortige Rückgabe von Geräten oder Auszahlung ist derzeit nicht möglich – jeder Fall wird einzeln geprüft. Betroffene sollten eine einzige E-Mail an den Insolvenzverwalter schicken – mit Bestellnummer, Gerätetyp, IMEI-Nummer und Einsendenachweis. Die Adresse lautet: duesseldorf@brinkmann-partner.de. Von mehrfachen Anfragen per Telefon oder Mail wird ausdrücklich abgeraten. Ob jemand sein Gerät zurückbekommt oder nur eine Geldforderung anmelden kann, hängt vom Einzelfall ab. Betroffene werden kontaktiert, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.