Corona-Hotspot: Im Nachbarkreis Recklinghausen gilt die 15-Kilometer-Regel

Mal eben von Wesel nach Dorsten zum Spazieren fahren - das ist ab sofort nicht mehr erlaubt. Hintergrund ist die 15-Kilometer-Regel, die im Kreis Recklinghausen gilt.

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In NRW gilt ab heute doch die 15-Kilometer-Regel für extreme Corona-Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200. Vier Kreise sind bisher betroffen, darunter auch der Nachbarkreis Recklinghausen. Auch von draußen darf man hier nur hin, wenn man nicht weiter als 15 Kilometer Luftlinie entfernt wohnt. Das bedeutet etwa, dass man von Wesel jetzt nicht mehr nach Dorsten fahren dürfte - aber von Schermbeck aus schon. Es gibt allerdings viele Ausnahmen, zum Beispiel für den Job oder zur Pflege von Angehörigen.

Andere Hotspots setzen Regel nicht um

Grundlage der Regel ist die Coronaregionalverordnung, die das Land gestern erlassen hat. Sie gilt zusätzlich zur Corona-Schutzverordnung, zunächst auch bis zum 31. Januar. Neben Recklinghausen sind auch der Oberbergische Kreis, der Kreis Minden-Lübbecke und der Kreis Höxter betroffen. In Bottrop und Gelsenkirchen wird der Bewegungsradius trotz hoher Inzidenzen nicht eingeschränkt. Die Kommuen entscheiden mit. Aus Gelsenkirchen hieß es gestern, es gebe schon genug Regeln - sie müssten nur noch konsequenter eingehalten werden.

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