Coronafall im Haushalt - diese Regeln gelten im Kreis Wesel

Anrufe beim Gesundheitsamt zeigen die Unsicherheit, die immer noch herrscht, wenn es Zuhause einen Coronafall gibt. In der Allgemeinverfügung des Kreises gibt dazu klare Regeln.


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Bei den Quarantäne-Regeln herrscht offenbar noch Unsicherheit. Der Kreis Wesel berichtet weiter von vielen Anrufen beim Gesundheitsamt, wenn im eigenen Haushalt ein Coronafall auftritt. Hier gilt die Regel: Auch bei nur einem Coronafall müssen direkt alle Haushaltsmitglieder in Quarantäne. Ein Attest braucht es dazu nicht. Für den Arbeitgeber reicht der Hinweis auf die Allgemeinverfügung des Kreises und der Coronatest-Nachweis, sagt der Kreis.

Und das schreibt die Allgemeinverfügung konkret vor:

Wird ein Haushaltsmitglied positiv auf das Coronavirus getestet, müssen alle Haushaltsmitglieder sofort in Quarantäne. Die Dauer der Quarantäne hängt von dem Zustand der positiv getesteten Person ab. Hat diese keine Symptome, muss sie zehn Tage in häuslicher Isolation verbleiben. Diese zehn Tage werden ab der Testung gezählt. Haushaltsmitglieder bleiben vier weitere Tage in Quarantäne, also mindestens 14 Tage. Hat die positive getestete Person allerdings Symptome, verlängert sich die Quarantäne-Dauer für alle: Die betroffene Person bleibt nach Ablauf der zehn Tage so lange in Quarantäne, bis 48 Stunden am Stück keine Symptome mehr auftreten. Haushaltsangehörige verbleiben vier weitere Tage in häuslicher Isolation. Hier könnt ihr die aktuelle Allgemeinverfügung noch einmal nachlesen.

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