Das große Umtauschen

Gutscheine einlösen, Hamsterkäufe vor Silvester und das Umtauschen unpassender oder ungelibeter Weihnachtsgeschenke: Auch nach Weihnachten sind die Innenstädte voll.

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Nach dem Weihnachts-Shopping kommt oft das Umtauschen, darauf stellen sich auch die Geschäfte im Kreis Wesel ein. Wurde das Geschenk in einem Laden vor Ort gekauft, kommt es auf die Kulanz des Händlers an. Er kann die Ware zurücknehmen, er muss es aber nicht. Außerdem darf der Händler selbst entscheiden, ob der das Geld zurückgibt oder einen Gutschein. Bei Bestellungen aus dem Internet ist das anders. Online-Bestellungen muss der Händler 14 Tage lang zurücknehmen und zwar ohne Angabe von Gründen.

Bei defekten Geräten, wie z.B. einer Spielekonsole, ist immer der Verkäufer der erste Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Die Verbraucherzentralen raten, sich nicht vom Verkäufer abwimmeln zu lassen. Der Kunde entscheidet, ob er die Ware reparieren lassen will oder gegen ein neues Gerät umtauscht. Ist die Ware nach dem zweiten Reparaturversuch immer noch kaputt, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

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