Das sind die aktuellen Corona-Regeln für den Kreis Wesel

Der Kreis Wesel übersteigt bei der 7-Tage-Inzidenz jetzt auch die 50er-Marke. Diese Maßnahmen gelten ab sofort (21.10.2020, 0 Uhr).

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In der Corona-Pandemie hat der Kreis Wesel jetzt die 50er-Marke überstiegen. Am Dienstagmorgen hat der Kreis Wesel die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten. Ab sofort gelten deswegen bei uns folgende Regeln:

Treffen im öffentlichen Raum

Eine Gruppe, die im öffentlichen Raum zusammentrifft, darf grundsätzlich aus höchstens 5 Personen bestehen.

Maskenpflichten im öffentlichen Raum

Besucherinnen und Besucher von Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie von sämtlichen Sportveranstaltungen (auch im Freien) müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.

Auch in einzelnen öffentlichen Außenbereichen (z.B. bestimmte Fußgängerzonen) gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Dinslaken (10 bis 20 Uhr):

• vom Neutorplatz bis zum Altmarkt (insbesondere Neutorplatz, Neustraße, Duisburger Straße, Eppinghovener Straße, Altmarkt)

• Hiesfeld von der Marschallstraße bis Rolandstraße (insbesondere Sterkrader Straße, Hohlstraße, Friedenstraße)

Moers:

• Altmarkt, Burgstraße, Fieselstraße, Friedrichstraße, Hanns-Dieter-Hüsch-Platz, Kirchstraße, Klosterstraße,Meerstraße,Neumarkt, Neustraße, Niederstraße, Oberwallstraße (von Dr. Hermann-Bähr-Straße bis Haagstraße), Pfefferstraße, Schustergasse, Steinstraße, Königlicher Hof, Homberger Straße (von Königlicher Hof bis Klever Straße)

Rheinberg:

• Gelderstraße

Xanten:

• Kurfürstenstraße, Markt, Marsstraße 

Besuchergrenzen für Veranstaltungen

Ab Samstag, 24. Oktober 2020, ist die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl über 100 und maximal 250 Personen im Innenraum bzw. maximal 500 Personen im Freien muss drei Tage vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen über 250 bzw. 500 Personen sind unzulässig. Gleichzeitig gelten weiterhin Beschränkungen bei Zuschauerzahlen. Die maximalen Zuschauerzahlen für Veranstaltungen und Versammlungen sind auf ein Drittel der Regelauslastung (Kapazität des Veranstaltungsortes) begrenzt. Bei Sportveranstaltung gilt die Reduzierung der Zuschauerzahlen auf ein Fünftel der Regelauslastung.

Sperrstunde und Verkaufsverbot für Alkohol

Gastronomische Einrichtungen müssen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden. Während dieser Zeit ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten.

Personenbegrenzung bei privaten Feiern

An privaten Feiern außerhalb von Wohnungen dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen.

Alle neuen Vorschriften gelten zusätzlich zu der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in ihrer aktuellen Fassung. Sie sollen so lange bestehen bleiben, bis die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage am Stück wieder unter 50 liegt. Das bedeutet, dass sich dann innerhalb von sieben Tagen weniger als 50 Menschen auf 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus nachweislich infiziert haben dürfen.

Chefarzt vom Bethanien Krankenhaus warnt vor zweitem Lockdown

Der Chefarzt der Lungenklinik am Moerser Bethanien Krankenhaus, Dr. Thomas Voshaar, warnt vor einem zweiten Lockdown. Der wirtschaftliche Schaden wäre so groß, dass wir uns den Gesundheitsstandard künftig nicht mehr leisten könnten. Die aktuelle Coronalage sei zwar ernst, aber nicht dramatisch. Wenn sich jeder so verhalte, als sei er infektiös, dann könne nichts passieren, appelliert Voshaar. Er sieht die größte Ansteckungsgefahr bei kleineren Feiern, eine Infektion an der frischen Luft schließt er dagegen nahezu aus.

© André Fritz, Radio K.W.

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