
Am Oberverwaltungsgericht geht es heute um die Deponie Lohmannsheide. Geklagt haben der BUND, die Stadt Moers und eine Anwohnerin gegen die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Betreiber DAH1 will auf der ehemaligen Bergehalde in Duisburg-Baerl bis zu 5,4 Millionen Tonnen Bauschutt lagern. Im Eilverfahren hatte das Gericht die Pläne im Dezember bereits vorläufig gestoppt. Kurz vor dem heutigen Termin hat die Bezirksregierung noch einen Ergänzungsbeschluss vorgelegt, der BUND übt daran scharfe Kritik. Ob es heute schon ein Urteil gibt, ist noch offen.
Bezirksregierung reagiert vor Deponie-Urteil in Moers
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Ergänzungsbeschluss am 31. August erlassen. Das bestätigte die Behörde auf Nachfrage von Radio K.W. Damit reagiert sie auf die Kritikpunkte des Gerichts aus dem Dezember. Dazu gehörte unter anderem ein fehlender bergrechtlicher Abschlussbetriebsplan. Dieser wurde nach Angaben der Bezirksregierung bereits im Mai von der dafür zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zugelassen. Auch bei der Standorteignung und beim Grundwasserschutz sieht die Bezirksregierung die vom Gericht benannten Mängel nach eigener Bewertung als behoben an. Nach eigener Einschätzung hält die Bezirksregierung also das Vorhaben weiterhin für genehmigungsfähig. Über die endgültige Rechtmäßigkeit entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
BUND kritisiert Ergänzungsbeschluss zur Deponie in Duisburg-Baerl
Der BUND sieht die Kritikpunkte durch den Ergänzungsbeschluss nicht ausgeräumt. Das teilt der Verband in einer aktuellen Pressemitteilung mit. Die Bezirksregierung erklärt das Projekt trotz eines eingeräumten Grundwasserschadens für genehmigungsfähig, gestützt auf Gutachten der Betreiberfirma DAH1. „Die Abenteuer- und Risikobereitschaft der Genehmigungsbehörde und der DAH verschlägt mir den Atem“, sagt BUND-Sprecher Michael Zerkübel laut der Mitteilung. Auch Kerstin Ciesla vom BUND Duisburg kritisiert: „Die nun präsentierten Antworten auf die Unzulänglichkeiten gehen aus unserer Sicht am Problem vorbei oder stellen teils abenteuerliche Lösungen in den Raum.“
DAH1 hält an Standort Lohmannsheide fest
Auf Anfrage von Radio K.W. äußerte sich auch die Betreiberfirma DAH1 zum aktuellen Stand. Das Unternehmen hält an der grundsätzlichen Eignung des Standorts fest und verweist auf den Landesentwicklungsplan NRW, wonach bei der Standortsuche für Deponien auch die Nutzung bereits stillgelegter Deponien einzubeziehen sei. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren zeige jedoch, dass vor einer Realisierung wesentliche verfahrens- und standortbezogene Fragen weiter aufzuarbeiten seien. Diese Klärung sei nun im weiteren Verfahren maßgeblich, so das Unternehmen.