Die Vorstufe der Ausgangsperre? - Corona Update 21.03.

In den ersten Städten in NRW ist es soweit. Weil sich einige Menschen partout nicht an die Empfehlungen halten wollen zu Hause zu bleiben und Kontakt zu meiden, gibt es die ersten Ansammlungsverbote. Die Vorstufe der Ausgangssperre?

Nach Köln, Leverkusen und Dortmund jetzt auch die Stadt Bochum ein Ansammlungsverbot erlassen. Ab sofort sind in der Stadt Ansammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel verboten. Die Maßnahme sei nötig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, teilte die Stadt auf ihrer Homepage mit. Es gibt Ausnahmen: Familien und Personen, die zusammenleben, dürften sich weiterhin gemeinsam im Freien aufhalten.

Die Zahl der Infizierten steigt weiter, trotzdem finden sich immer wieder Berichte über Menschen, die sich zu Grillpartys treffen oder von Familien, die sich mit anderen auf dem Spielplatz treffen. Die Folgen: Das Virus kann sich weiter ausbreiten, die Intensivbetten könnten knapp werden.

Bayern als Vorbild?

Als ersten hat Bayern mit einer landesweiten Ausgangssperre reagiert. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch mit triftigen Gründen erlaubt wie dem Weg zur Arbeit und zu nötigen Einkäufen, dringende Arztbesuche. Außerdem erlaubt sind Sport und Spaziergänge an der frischen Luft, allerdings in der Regel nur alleine. Wie lange die Ausgangssperre in Bayern gilt, ist noch unklar. Im Interview mit dem BR sagte Bayerns Innenminister Herrmann: "Wir hoffen, dass wir in den nächsten 14 Tagen erleben können, dass die Zahl der Neuinfektionen zurückgeht. (...) Natürlich ist unser Ziel, dass wir jetzt nicht das öffentliche Leben auf Monate hinweg stilllegen."

Vorläufige Ausgangsbeschränkung in Bayern

Wie geht es weiter?

Am Sonntag (22.3.) wollen sich die Ministerpräsidenten absprechen, wie es weitergeht. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte vorab, dass Ausgangssperren nur das allerletzte Mittel seien. Vorher könnte es also erstmal andere Maßnahmen geben. Etwa ein Betretungsverbot für öffentliche Plätze.

Die Landesregierung hat folgende Maßnahmen bereits getroffen

Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen: In Ergänzung zu den am 15. März 2020 angeordneten Maßnahmen gelten ab dem 16. März 2020 beziehungsweise 17. März 2020 weitere Maßnamen, um zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen.

  • Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).
  • Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
  • Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
  • Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
  • Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.
  • Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Weitere Maßnahmen findet ihr hier.

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