
Eine Klage der Stadt Dinslaken wird heute vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Sie richtet sich gegen den Kreis Wesel. Es geht um die Finanzierung der Straßenbahnlinie 903. Vor sechs Jahren hatte der Kreis beschlossen, dass die Stadt die Betriebskosten selber tragen muss. Zuvor hatte er sie übernommen. Für Dinslaken bedeutet das unerwartete Ausgaben von einer halbe Million Euro pro Jahr - und das bis heute. Die Stadt wehrte sich von Anfang an dagegen. Sie musste aber zunächst zahlen, weil die Klage keine aufschiebende Wirkung hatte.
Straßenbahn von überregionaler Bedeutung
Die Straßenbahnlinie 903 fährt zwischen Dinslaken und Duisburg. Die Stadt sagt, dass sie von überregionaler Bedeutung ist - weit über die Stadtgrenzen hinaus. Sie sieht deshalb den Kreis Wesel als Träger des ÖPNV in der Pflicht, die Betriebskosten zu übernehmen. Die Stadt Dinslaken hatte schon 2020 vorgerechnet, welche Folgen die Entscheidung des Kreises für ihren Haushalt hat: Könnte sie über die 500.000 Euro frei verfügen, ließe sich eine 15-Millionen-Euro-Investition mit einer Abschreibungszeit von 30 Jahren finanzieren.