
Die Gleichstellungsbeauftragte aus Dinslaken hat ihren Rechtsstreit gewonnen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute entschieden: Die Stadt muss die Frau wieder in ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte einsetzen. Die Stadt hatte die Beamtin im November 2023 aus dem Amt entlassen. Sie arbeitet seit 2006 für die Stadt Dinslaken. Seit 2012 ist sie als Gleichstellungsbeauftragte tätig. Seit 2019 leitet sie zusätzlich die Stabsstelle Gleichstellung. Die ehemalige Bürgermeisterin Michaela Eislöffel hatte die Entlassung verfügt. Als Grund gab sie Streit mit der Gleichstellungsbeauftragten an.
Das Gericht sieht die Entlassung als rechtswidrig an. Die Richter sagen: Die Stadt hatte keine ausreichenden dienstlichen Gründe für die Abberufung. Die Stadt hatte die Frau nach der Entlassung als Springerin im Allgemeinen Sozialen Dienst eingesetzt. Das Gericht erklärt: Das ist eine geringerwertige Tätigkeit und damit nicht erlaubt. Die Gleichstellungsbeauftragte ist laut Gesetz von fachlichen Weisungen befreit. Bereits das Arbeitsgericht Wesel hatte der Klage der Beamtin Recht gegeben. Die Stadt war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Das Landesarbeitsgericht hat für die Stadt die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Der neue Bürgermeister Simon Panke kann also noch weiter klagen.