Duisburg: Verbot einer Hamas-Unterstützergruppe bestätigt
Veröffentlicht: Freitag, 15.11.2024 17:08
Schon im Mai hatte das NRW-Innenministerium die Gruppe "Palästina Solidarität Duisburg (PSDU)" verboten. Das das Verbot rechtskräftig ist, hat jetzt auch das OVG bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat bestätigt, dass ein Verbot der Hamas-Unterstützergruppe "Palästina Solidarität Duisburg (PSDU)" rechtens ist. Das NRW-Innenministerium hatte das Verbot im Mai ausgesprochen, weil der Verein offen den bewaffneten Kampf der Terrororganisation Hamas gegen Israel unterstützt hatte. Das Gericht hat nach einem Eilantrag des Vereins gegen das Verbot jetzt bestätigt, dass dessen Unterstützung der Hamas als Verbotsgrund ausreichend ist.
Die Hamas gilt als terroristische Vereinigung
In der Begründung heißt es, dass der Verein die terroristische Vereinigung unterstützt habe, indem er sie und die von ihr verübten völkerrechtswidrigen Angriffe verherrlicht, propagiert und legitimiert habe. Die Hamas wird von der EU als Terror-Vereinigung gelistet werde, bundesweit gelte seit November 2023 ein Betätigungsverbot. Nach dem Verbot der PSDU im Mai hatte es Razzien in den Wohnungen der vier Vereinsführenden in Duisburg gegeben. Dabei waren Laptops, Handy, Vereinsunterlagen und Bargeld beschlagnahmt worden.