Duisburger im Moerser Raserprozess wegen Mordes verurteilt

An Ostermontag hatten sich zwei Duisburger in Moers ein illegales Autorennen geliefert - eine unbeteiligte Frau kam ums Leben. Beide müssen ins Gefängnis, einer wegen Mordes.

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Zwei Männer liefern sich ein Autorennen, mitten in einem Wohngebiet - einer fährt mit 167 km/h auf der Gegenspur, mehr als dreimal so schnell wie erlaubt. Es kommt zum Unfall mit einer Unbeteiligten - die 43-jährige Autofahrerin stirbt. Passiert ist das Ganze an Ostermontag in Moers-Meerbeck. Heute ist vor dem Landgericht in Kleve das Urteil gefallen.

Unfallfahrer wegen Mordes verurteilt

Der Unfallfahrer wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt - wegen Mordes. Das Gericht sah es als erwiesen, dass der 22-Jährige Duisburger es lediglich dem Zufall überließ, ob durch sein Verhalten einer oder mehrere Verkehrsteilnehmer sterben. Er habe die Risiken in Kauf genommen, um vor seiner Clique mit einem schnellen Auto anzugeben. Hinzu kommt, dass der Fahrer keinen Führerschein besaß. Laut dem Gericht habe er seine Fähigkeiten also maßlos überschätzt. Das Rennen fand in der Dunkelheit in einem Wohngebiet statt - auf einer Straße, auf der an den Seiten Autos parkten. Die Situation sei unübersichtlich gewesen. Das Rennen dauerte fünf Sekunden, dann kam es zum tödlichen Unfall. Außerdem war der Unfallfahrer nach dem Rennen abgehauen. Das sah das Gericht ebenfalls als Indiz für die Tötungsabsicht - ihm sei der Zustand des Opfers egal gewesen. Das PS-starke Auto - ein Mercedes AMG E63 S - wurde als gemeingefährliches Mittel gewertet. Das Auto war ein Leasing-Fahrzeug des Vaters. Der Unfallfahrer hatte sich vor dem Urteil entschuldigt: Das, was passiert ist, tue ihm unfassbar leid - er könne es nicht leider mehr rückgängig machen.

Freiheitsstrafe auch für anderen Teilnehmer des Rennens

Der andere Angeklagte wurde wegen der Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen mit Todesfolge verurteilt. Er war mit etwa 94 km/h zwar deutlich langsamer unterwegs - aber auch fast doppelt so schnell wie erlaubt. Ihm kam zu Gute, dass er einen Führerschein besaß und direkt nach dem Unfall erste Hilfe leistete. Er hatte deutlich Reue gezeigt, während der Verhandlung mehrfach geweint.

Staatsanwaltschaft hatte für zweiten Angeklagten ein milderes Urteil gefordert

Die lange Freiheitsstrafe kam für ihn wohl überraschend: Die Staatsanwaltschaft hatte sich für zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen, die auch auf Bewährung ausgesetzt werden könnte. Dafür sprach sein Geständnis und das soziale Umfeld des 22-Jährigen. Allerdings war er einige Stunden nach dem tödlichen Unfall mit einem anderen Auto erwischt worden, mit dem er über eine rote Ampel fuhr. Auch vor dem Unfall war er mit dem PS-starken geliehenen Range Rover negativ aufgefallen. Das sprach für die Kammer dafür, dass das Rennen kein einmaliger Ausrutscher war. Für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren möglich.

© Kreispolizeibehörde Wesel
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Beide Fahrer bekamen au´ßerdem Führerscheinsperren

Neben den Haftstrafen hat die Kammer des Gerichts den Männern außerdem noch Führerschein-Sperren auferlegt - von jeweils vier bzw. fünf Jahren nach der Haft. Der Anwalt der Nebenklage, der den Ehemann und die beiden erwachsenen Kinder der Getöteten vertrat, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil.

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Diskutiert worden war auch, ob die Frau nur starb, weil sie nicht angeschnallt gewesen ist und aus dem Auto geschleudert worden war. Ein Gutachten zeigte aber, dass der Zusammenprall Schuld an den tödlichen Verletzungen war. Das Rennen hatten die beiden Männer vor Gericht zugegeben. Sie hatten sich zu dazu am Mittag des Unfalltags per WhatsApp verabredet. Nach nur drei Prozesstagen stand für die Richter fest, dass es Mord war. Es ist wohl ein Urteil mit Signalwirkung. Die Duisburger können gegen das Urteil noch Revision einlegen. Der 22-jährige Unfallfahrer hatte sich erst acht Tage nach dem Unfall gestellt. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor knapp einem Jahr im März hatte das Berliner Landgericht schon einmal zwei 27 und 30 Jahre alte Männer nach einem illegalen Rennen wegen Mordes zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt. Bei dem Rennen im Februar 2016 war ein unbeteiligter Rentner getötet worden.

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