
© Sebastian Duda - Fotolia
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Das Landgericht Duisburg hat die Klage eines VW-Fahrers abgewiesen. Der Mann hatte geklagt, weil er sich durch die manipulierte Software getäuscht sah. Die Richter sahen das anders. Zum Zeitpunkt des Kaufs in Wesel gab es schon eine neue Version der Software, das Kraftfahrtbundesamt hatte die auch schon genehmigt. Später war die neue Software auch ins Auto des Klägers eingespielt worden.
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