Ermittlungen gegen sieben Jugendamtsmitarbeiter in Dinslaken

Im Fall des im Rhein-Herne-Kanal versenkten Mädchens aus Dinslaken ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sieben Mitarbeiter der Stadt Dinslaken. Der Verdacht besteht, dass sie den Warnhinweisen nicht genug nach gegangen sind, heißt es von der Staatsanwlatschaft Duisburg.

© Stadt Dinslaken

Im Fall des toten 3-jährigen Mädchens aus Dinslaken wird gegen sieben Mitarbeiter der Stadt ermittelt. Die Duisburger Staatsanwaltschaft spricht vom Verdacht der fahrlässigen Tötung. Unter Mordverdacht stehen die Eltern des Kindes. Die Familie war aber im Jugendamt bekannt. Das heißt konkret habe es in der Vergangenheit Hinweise auf die Gefährdung des Kindswohl gegeben.

Der Vater des drei Jährigen Mädchens hatte am 6.10. bei der Polizei gesagt, das Kind sei gestorben und er habe es im Rhein-Hern-Kanal versenkt. Die Obduktion ergab ersticken durch Brei. Die Eltern sitzen beide in U-Haft wegen eines Haftbefehls der auf gemeinschaftlichen Mordes ausgestellt ist.

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