Etappensieg für Bergbaukumpel

Ein Urteil mit einer möglichen Signalwirkung. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die Kündigungen von 13 Bergleuten des Steinkohle-Bergwerks Prosper Haniel für unwirksam erklärt.

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Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die Kündigungen von 13 Bergleuten des Steinkohle-Bergwerks Prosper Haniel der RAG für unwirksam erklärt. Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bleiben damit vorerst bestehen. Die Kläger hatten argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, weil auch nach Ende der Steinkohleförderung weiterhin genügend Arbeit vorhanden sei. Das Gericht geht davon aus, dass die RAG gegen die Urteile Berufung einlegen wird. Bis zum 23. März werden in Gelsenkirchen noch über 100 weitere Kündigungsschutzklagen verhandelt.

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