
© Dan Race - Fotolia
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Ferienjob - aber richtig
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Auch Schüler sollten einen Job nur mit einem vorher abgeschlossenen Arbeitsvertrag beginnen, sagt der DGB. Dieser regelt ganz klar die Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn. Jugendliche ab 18 Jahren hätten auch bei Ferienjobs den Anspruch auf Mindestlohn. Wichtig sei es außerdem, Pausen einzuhalten, so der DGB. Wer Probleme mit dem Arbeitsschutz hat, kann sich an die zuständigen Ämter für Gewerbeaufsicht oder Arbeitsschutz wenden. Arbeitgebern würden bei Verstößen empfindliche Geldbußen drohen.
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