Geflügelpest im Kreis: Stallpflicht endet wohl nicht vor März

Weil die Wildvögel noch bis März unterwegs sind, wird die kreisweite Stallpflicht wohl nicht vor März enden. Damit rechnet der Kreis. Viele Geflügelhalter stellt das vor Probleme.

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Die Geflügelpest wird die Landwirte im Kreis Wesel noch länger beschäftigen. Das Veterinäramt rechnet damit, dass die kreisweite Stallpflicht nicht vor März enden wird. Das teilte Kreisdirektor Ralf Berensmeier auf Anfrage mit. Grund sind die Wandervögel, die noch bis März im Kreis unterwegs sind. Auslöser für die Stallpflicht war ein Vogelgrippe-Fall in einem Betrieb in Hamminkeln-Dingden vor gut einer Woche. Rund 3.200 Tiere mussten vorsorglich getötet werden.

Vor allem Biobetriebe von Geflügelpest-Ausbruch betroffen

Besonders Biobetriebe sind von dem Ausbruch der Geflügelpest betroffen. Sie müs­sen Frei­lauf ga­ran­tie­ren. Aus­nah­me­re­ge­lun­gen er­lau­ben ei­ne 31 Ta­ge an­dau­ern­de Auf­stal­lung. Sind die Bauern länger von der Auftstallungspflicht betroffen, dürfen sie ihre Hühnereier nicht mehr als Freiland-Eier verkaufen.

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