Geflügelpest: Kreis verlängert Stallpflicht bis Ende Februar

Seit Ende Januar wurden im Kreis Wesel nochmal sechs Fälle der Vogelgrippe festgestellt. Der Kreis geht davon aus, dass sich die Lage bald wieder entspanne.

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Der Kreis Wesel verlängert die Stallpflicht für Geflügel noch einmal - bis zum Monatsende. Der Grund: Seit Ende Januar wurden hier nochmal sechs Fälle der Vogelgrippe bestätigt: bei einem Storch in Rheinberg, zwei Bussarden in Alpen und bei drei Wildgänsen in Hamminkeln und Wesel. Die Ergebnisse von drei weiteren toten Vögeln stehen noch aus. Die Kreisverwaltung rechnet damit, dass sich die Lage wieder entspannt, wenn die Wildgänse von hier nach und nach abziehen.

Stallpflicht sorgt für Probleme bei Biobetrieben

Seit Wochen dürfen auch Biobetriebe und Hühnerhalter mit Freilandeiern ihre Tiere nicht im Freien laufen lassen. Normalerweise sind sie dazu verpflichtet und würden sich andernfalls strafbar machen. Für sie ist das Risiko nochmals größer, würde die Aufstallungspflicht nun aufgehoben werden. Das Virus ist für den Menschen zwar ungefährlich, aber für Tiere höchst ansteckend und meist tödlich.

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