Geflügelpest: Stallpflicht bis Mitte Februar verlängert

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Dingden-Berg kurz vor Weihnachten gilt Stallpflicht im gesamten Kreis Wesel. Sie gilt nun erstmal weiter bis zum 15. Februar.

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Im Kreis Wesel wird die Stallpflicht bis mindestens 15. Februar verlängert. Auslöser ist die weiterhin grassierende Geflügelpest bei uns, meldet der Kreis. Die Ausbreitung durch Wildvögel und das Ansteckungsrisiko für Geflügel und andere Vogelarten sei weiterhin hoch. Neue Fälle sind erst kürzlich an der Xantener Nordsee, in Wesel-Büderich und in der Nähe von Rees aufgetreten. Aus diesem Grund wurde die Stallpflicht auch in den Nachbarkreisen Kleve und Borken bis zum 15. Februar verlängert. Bis dahin werden jetzt noch einmal verstärkt Proben genommen. Kurz vor Weihnachten mussten zudem in einem Betrieb in Dingden-Berg alle 3200 Tiere wegen zahlreicher Geflügelpest-Fälle getötet werden.

Stallpflicht stellt Biobetriebe vor Probleme

Seit Wochen dürfen auch Biobetriebe und Hühnerhalter mit Freilandeiern ihre Tiere nicht im Freien laufen lassen. Normalerweise sind sie dazu verpflichtet und würden sie andernfalls strafbar machen. Für sie ist das Risiko nochmals größer, würde die Aufstallungspflicht nun aufgehoben werden. Ursprünglich war eine Aufhebung nämlich für Ende Januar vorausgesagt worden. Das Virus ist für den Menschen zwar ungefährlich, aber für Tiere höchst ansteckend und meist tödlich. Vor allem der Niederrhein gilt in Bezug auf eine Seucheneinschleppung mit seinen großen Wildvogelrastgebieten bspw. entlang des Rheins und der direkten Nähe zu den stark betroffenen Niederlanden als besonders gefährdet. Hier findet ihr die aktuelle Risikoanalyse des zuständigen Friedrich-Löffler-Institutes.

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