Gericht: "Gloria" darf weiter nicht geschossen werden
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.01.2024 13:09
Die Wölfin "Gloria" darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Eilverfahren entschieden.

Die Wölfin "Gloria" darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Eilverfahren entschieden. Damit wurde den Anträgen von drei Naturschutzverbänden stattgegeben. Der Kreis Wesel hatte am 20.Dezember eine Ausnahmeverfügung erteilt. Laut Gericht wurde diese aber nicht ausreichend begründet. Das Gericht beruft sich auf einen Bericht des LANUV vom Mai 2021, in der keine großen landwirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zu erwarten sei. Nach Einschätzung des Gerichts habe sich das Verhalten von "Gloria" nicht grundlegend geändert. Gegen die Beschlüsse ist eine Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Münster möglich.