Gericht lehnt Eilantrag auf Abschuss von Wölfin Gloria ab

Ein Schäfer hatte im Sommer gegen die Ablehnung seines Antrags auf Tötung der Wölfin durch den Kreis gewandt. Sein Eilantrag von Dezember wurde jetzt abgelehnt.

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Der Kreis Wesel kann nicht im Eilverfahren dazu verpflichtet werden, die Tötung von Wölfin Gloria zu genehmigen. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat den Eilantrag eines Schäfers abgelehnt. Er hatte sich im Juli 2020 mit einer Klage gegen die Ablehnung seines Antrags auf Tötung der Wölfin durch den Kreis gewandt. Im Dezember wollte er im Eilverfahren durchsetzen, dass der Kreis Wesel dazu verpflichtet wird, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Schäfer muss Entscheidung des Klageverfahrens abwarten

Der Schäfer habe das normale Klageverfahren noch abzuwarten. Das sei ihm laut Gericht zuzumuten. Es lasse sich zwar nicht ausschließen, dass die Wölfin bis zur gerichtlichen Entscheidung weitere Schafe des Schäfers reißt, allerdings seien die "zu befürchtenden Nachteile nicht derart schwerwiegend, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten sei", heißt es vom Gericht. Wölfe seien eine streng geschützte Art und ihre Tötung im nationalen wie europäischen Recht verboten. Außerdem bekomme der Tierhalter eine Entschädigung für getötete Schafe.

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