Gesetz zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht greift

Der Kreis Wesel bittet Arbeitgeber aus dem Gesundheitswesen, die Mitarbeiter zu melden, die noch nicht gegen Corona geimpft sind und es bis heute (15.03.) sein müssten. Sie sollen zunächst vom Kreisgesundheitsamt kontaktiert werden.

© Kai Kitschenberg / FUNKE Foto Services

Die Impfpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt offiziell mit dem Ablauf des heutigen Datums. Der Kreis Wesel bittet alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter, die ihr Zertifikat bis zum 15.03. um 24 Uhr nicht vorgelegt haben, ab Mittwoch zu melden. In einem ersten Schritt droht ihnen bis zu 2.500 Euro Strafe. In einem Weiteren kann der Zutritt zur Einrichtung, also zum Arbeitsplatz untersagt werden. Hier gibt es auf der Seite des Kreises Wesel Infos.

Krankenhäuser im Kreis erwarten keine Personalprobleme

Die Krankenhäuser im Kreis Wesel erwarten keine Probleme im Personalbereich durch die Impfpflicht. Auf Nachfrage von RadioKW gibt das St. Bernhard Hospital in Kamp-Lintfort eine Impfquote von 97 % an. Die beiden Moerser Krankenhäuser liegen auch in diesem Bereich. Im Bethanien sind 96% des Personals und im St. Josefs 99% der Mitarbeitenden vollständig geimpft.

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