"Gloria" darf bleiben -"Entnahme" der Wölfin untersagt

"Gloria" darf bleiben - das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine "Entnahme" der Wölfin aus dem Wolfsgebiet Schermbeck untersagt. Ein Hünxer Schäfer hatte geklagt.

© Sabine Baschke

"Gloria" darf bleiben - das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine "Entnahme" der Wölfin untersagt. Einen hundertprozentigen Schutz könne es in einem Wolfsgebiet nicht geben, begründeten die Richter das Urteil. Mit dem verbesserten Herdenschutz seien die Wolfsrisse auch zurückgegangen. Ein Schäfer aus Hünxe hatte geklagt, weil er schon 26 Tiere an "Gloria" verloren hat. Das Urteil ist noch nicht endgültig, dem Kläger steht noch der Gang vor das Oberverwaltungsgericht offen.

Zumutbare Belastung für Schäfer

Zur Begründung hat das Gericht im Rahmen der Urteilsverkündung ausgeführt: Grundsätzlich sei die Tötung oder andere Entnahme von Wölfen, die zu besonders geschützten Tierarten gehörten, nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setze voraus, dass dem Schäfer durch den Wolf ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe und es keine zumutbare Alternativen zur Entnahme des Tieres gebe. Die Kammer habe nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Schäfer auch in Zukunft mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit und der gebotenen Häufigkeit von Übergriffen der Wölfin „Gloria“ auf seine Herde betroffen sein werde, die einen ernsten wirtschaftlichen Schaden für ihn befürchten ließen. Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, den empfohlenen und dem Schäfer zumutbaren Herdenschutz in Gestalt von Elektrozäunen zu überwinden, so gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert hätte und Herdenschutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr bieten würden.

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