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Heute ist Bundestagswahl - die wichtigsten Fragen heute
© Petra Schmidt-Niersmann
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Heute ist Bundestagswahl - die wichtigsten Fragen heute

Heute ist die Bundestagswahl. Und damit auch alles glatt läuft, gibt's jetzt noch ein paar Antworten auf die wichtigsten Fragen heute.

Veröffentlicht: Sonntag, 26.09.2021 04:54

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Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr finde?

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Keine Panik - auch ohne die Benachrichtigung dürfen wir natürlich wählen gehen. Wir müssen uns aber auf jeden Fall ausweisen. Also Personalausweis oder Reisepass in die Tasche und ab zum zugeordneten Wahllokal. Wenn wir das übrigens nicht kennen: Einfach mal unsere direkten Nachbarn fragen. Die müssen in der Regel zum selben Lokal oder wir suchen im Netz nach "Wahllokalfinder" oder "Wahlraumfinder". In ein paar Klicks haben wir unser Lokal gefunden.

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Was mache ich, wenn ich meine Briefwahl heute noch nicht abgeschickt habe?

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Die Unterlagen müssen bis Sonntag 18 Uhr eingegangen sein. Haben wir jetzt unsere Unterlagen am Sonntag noch zuhause, müssen wir den Brief selbst zu dem Wahlamt bringen. Die genaue Adresse steht auf dem Umschlag. Wichtig ist, dass wir das vor 18 Uhr machen, da die Stimme ansonsten nicht mehr berücksichtigt werden kann.

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Heute ist Bundestagswahl - die wichtigsten Fragen heute
© Sebastian Falke, Radio KW
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Ich bin heute am Wahltag krank und kann nicht zum Wahllokal. Wie kann ich wählen?

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In dem Fall können wir noch kurzfristig eine Briefwahl beantragen. Dazu müssen wir einen Antrag ausfüllen. Den finden wir auf der Rückseite unserer Wahlbenachrichtigung. Eine Vertrauensperson muss dann mit diesem Antrag und einer Vollmacht zum entsprechenden Wahlamt und kann da den Brief für uns abholen. Das Ganze ist bis maximal 15 Uhr möglich. Zuhause können dann die Kreuze gesetzt werden und der Brief muss vor 18 Uhr wieder zum Wahlamt.

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Muss ich im Wahllokal eine Maske tragen?

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Auch in und direkt vor den Wahllokalen gilt die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstand. Wir müssen also mindestens eine medizinische Maske tragen. Da das Wahlrecht aber zu den Grundrechten zählt, dürfen Maskenverweigerer nicht pauschal von den Wahllokalen ausgeschlossen werden. Die Wahl ist dann aber nur möglich, wenn andere Person durch beispielsweise einen zu geringen Abstand nicht gefährdet werden. Die 3G-Regel gilt übrigens nicht.

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