Hochinzidenzgebiet - Testpflicht in NRW für Einreise aus den Niederlanden

Die Niederlande gelten wegen steigender Infektionszahlen jetzt als Hochinzidenzgebiet. Das hat Auswirkungen auf die Einreise aus dem Urlaubsland.

© Thorsten Lindekamp / FUNKE FotoServices

Wer aus den Niederlanden nach Deutschland reist, muss künftig einen negativen Coronatest vorlegen (PCR- oder PoC-Schnelltest). Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein, das hat das Land angekündigt. Hintergrund der neuen Regel ist, dass die Bundesregierung das Nachbarland als Hochinzidenzgebiet einstuft - mit Wirkung ab Dienstag nach Ostern. Ausnahmen gibt es lediglich für Grenzpendler. Deren Test darf bis zu 72 Stunden alt sein, sodass in einer Arbeitswoche zwei Testungen nötig sind. Die Quarantänepflicht von zehn Tagen mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen mit einem zweiten Test zu befreien, gilt weiter. Zusätzlich müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft hier anmelden. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Menschen, deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden dauert.

Stichproben-Kontrollen angekündigt

Die Niederlande sind seit Mitte Dezember in einem Lockdown, seit Ende Januar gilt auch eine abendliche Ausgangssperre. Dennoch nehmen die Infektionszahlen weiter zu. Deswegen ist eine weitere Lockerung nicht in Sicht. Die Testpflicht soll ab Dienstag stichprobenartig von der Polizei überprüft werden, erklärt die Staatskanzlei NRW. Schon an Karfreitag hatten Laschet und der niederländische Regierungschef Mark Rutte vor grenzüberschreitendem Reiseverkehr an Ostern gewarnt. "Bleiben Sie zu Hause. Verzichten Sie auf Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland", appellierten sie in einer gemeinsamen Erklärung an die Bürger.

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