Hochseilgärten dürfen öffnen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden: Klettern unter freiem Himmel in einem Hochseilgarten ist Sport. Und darf damit aktuell stattfinden.

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Eine Betreiberin eines Hochseilgartens am Niederrhein hatte einen Eilantrag zur Öffnung gestellt und jetzt Recht bekommen. Damit hofft jetzt zum Beispiel auch der Adventurepark in Xanten, dass er bald wieder unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen darf. Bislang wurden die Kletteranlagen als Freizeitorte angesehen und mussten deshalb geschlossen bleiben. Gegen den Gerichtsbeschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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