
Weniger Kiesabbau am Niederrhein könnte nach Einschätzung von Holemans zu mehr Importen führen. Das Unternehmen verweist dabei auf ausgeweitete Lieferbeziehungen nach Norwegen und Schottland. Radio K.W. hat Holemans zur Debatte um den Regionalplan Ruhr befragt. Holemans mit Sitz in Rees betreibt mehrere Kieswerke am Niederrhein. Der Regionalplan legt fest, wo im Ruhrgebiet und am Niederrhein unter anderem Kies und Sand abgebaut werden dürfen. Der Kreis Wesel und mehrere Kommunen hatten gegen die geplanten Abbauflächen geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ihren Anträgen im Juni stattgegeben und den gesamten Regionalplan für unwirksam erklärt. Der RVR will gegen das Urteil vorgehen. Gleichzeitig bereitet der Verband einen neuen Regionalplan vor. Holemans hatte ein eigenes Verfahren gegen den Regionalplan geführt.
Kiesabbau und die Position von Holemans
Bei diesem Verfahren ging es nach Angaben von Holemans nicht um zusätzliche Abbauflächen. Das Unternehmen kritisierte nach eigener Darstellung vor allem die Verteilung der geplanten Flächen. Dabei geht es auch um die Nähe zwischen Kieswerken und den Abnehmern in der Bauwirtschaft. Holemans warnt vor längeren Transportwegen, wenn der Kiesabbau am Niederrhein eingeschränkt wird. Als mögliche Folgen nennt das Unternehmen mehr Verkehr, höhere Kosten und zusätzliche CO₂-Emissionen. Holemans betont nach eigener Darstellung, dass es nicht um mehr Flächen geht, sondern um eine andere Verteilung der geplanten Flächen. Die klagenden Kommunen setzen sich dagegen für deutlich weniger Kiesabbau und eine zeitliche Begrenzung ein. Außerdem verlangen sie einen vorübergehenden Stopp für neue Genehmigungen. Diesen Genehmigungsstopp lehnt Holemans ab. Ein solcher Stopp löse die grundlegenden Planungsprobleme nicht, erklärt das Unternehmen uns gegenüber. Stattdessen brauche es aus Sicht von Holemans eine rechtssichere und bedarfsorientierte Planung.
Kreis Wesel fordert neuen Plan für Kiesabbau
Der Kreis Wesel sowie Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen und Hünxe haben den RVR zum Verzicht auf weitere Rechtsmittel aufgefordert. Das Ruhrparlament hat sich am 21. August trotzdem für eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden. Damit will der RVR eine Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erreichen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt der Regionalplan nach Angaben des RVR weiter anwendbar. Die Kommunen kritisieren, dass dadurch die rechtliche Unsicherheit länger bestehen bleibt. Sie fordern deshalb ein sofortiges Moratorium für neue Kies-Genehmigungen. Dafür soll der RVR sorgen. Die Kommunen fordern diese Regelung außerdem vom NRW-Wirtschaftsministerium. Ohne einen solchen Stopp wollen sie gegen neue Genehmigungen notfalls einzeln vor Gericht ziehen. Der RVR will unabhängig vom Rechtsmittelverfahren mit der Neuaufstellung beginnen. Spätestens im Oktober 2027 soll der Verbandsversammlung ein Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt werden. Wie die neuen Kiesflächen verteilt werden, ist noch offen.