Hünxe- Drevenack: Achteinhalb Jahre Haft wegen Mordes

Im Februar hatte der Mord an einer Imbissbesitzerin aus Drevenack für Entsetzen gesorgt. Heute wurde das Urteil gegen den Ehemann gesprochen. Er muss 8,5 Jahre ins Gefängnis.

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Der Ehemann der 50-Jährigen hat schon im September gestanden sie aus Eifersucht erstochen zu haben. Er war davon ausgegangen, dass sie einen Liebhaber hatte. Als er sie mit den Vorwürfen konfrontiert hatte, war es zum Streit gekommen, worauf der Angeklagte rot gesehen habe. Ein psychiatrisches Gutachten hat bei dem Angeklagten einen krankhaften Eifersuchtswahn festgestellt. Daher sah das Gericht die Steuerungsfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt als erheblich eingeschränkt ein. Das Gericht begründet das vergleichsweise milde Urteil mit der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten. Nebenkläger können noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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