Impfzentren im Kreis Wesel - vorerst keine Erstimpfungen buchbar
Veröffentlicht: Freitag, 04.06.2021 13:11
Weil der verfügbare Impfstoff erst einmal für die Zweitimpfungen genutzt wird, können im Weseler Impfzentrum und am Standort in Moers erstmal keine Termine für Erstimpfungen vereinbart werden.
Ab Montag gibt es bei Corona-Impfungen in Deutschland keine Priorisierung mit einer festen Reihenfolge mehr. Termine für eine Erstimpfung können in den Impfzentren in NRW aber erstmal nicht vereinbart werden - und zwar bis Mitte Juni. Grund ist, dass der verfügbare Impfstoff in dieser Zeit für Zweitimpfungen genutzt wird. Darauf weist jetzt auch der Kreis Wesel hin. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung im Kreis, Dr. Weyers, erwartet, dass die Zahl der Erstimpfungen bei gleichbleibender Impfstofflieferung in den nächsten zwei Wochen zurückgehe. Ob dann auch tatsächlich wieder Termine zur Erstimpfung im Impfzentrum gemacht werden können, ist aktuell aber noch nicht klar.
Vormerkungen bei Haus- und Fachärzten weiterhin möglich
Der Kreis weist darauf hin, dass das auch für diejenigen gilt, die trotz erfolgreichem Priorisierungsantrag und bereits erhaltenem Impfangebot noch keinen konkreten Termin vereinbart haben. Vormerkungen für Erstimpftermine bei Haus- bzw. Fachärzten seien aber nach wie vor möglich. Sobald das Land weitere Impfstofflieferungen für Erstimpfungen ankündigt, will der Kreis informieren, wann es mit der Terminvergabe zur Erstimpfung im Impfzentrum weitergeht. Dann kann auch den Menschen, die krankheitsbedingt höher priorisiert wurden, ein erneutes Impfangebot gemacht werden.
Ab Montag (7. Juni) steigen auch die Betriebsärzte ein
Nach Vorgaben des Landes ist es ab Montag auch möglich, die Strukturen von Impfzentren auch für betriebliche Impfungen zu nutzen - und zwar unabhängig von der Regelung, dass dort erstmal nur Zweitimpfungen durchgeführt werden. Der Kreis Wesel bietet den Betriebsärzten deshalb die Möglichkeit, das Impfzentrum in der Weseler Niederrheinhalle und den Impfstandort in Moers für ihre betrieblichen Impfungen zu nutzen. Betriebsärztinnen- und ärzte müssen sich dafür per Mail an die Kreisverwaltung wenden.