In Duisburg gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen

Unsere Nachbarstadt Duisburg hat seit dem Orgen die thöchste Corona-Inzidenz im Land. Mit 240 Neuinfektionen auf 100Tausend Einwohner innerhalb einer Woche. Seit Mitternacht gelten in der Stadt bereits schärfere Kontaktregeln.

Duisburg ist einer der Corona-Hotspots im Land. Seit Mitternacht gelten einmal mehr schärfere Regeln im Stadtgebiet. Das betrifft natürlich nicht nur Duisburger selber, sondern auch alle die in die Stadt zum Arbeiten gehen oder ihr Kind dort in einer Kita haben.


Der Erlass der Stadt Duisburg

Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes wird aktuell durch die Anbringung von Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen verdeutlicht. Sobald die Beschilderung angebracht ist, werden die Verstöße mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Wer dies nicht akzeptiert, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. 

Die Stadt Duisburg appelliert noch einmal eindringlich an die Duisburger Bevölkerung, zum Eindämmen des Coronavirus beizutragen.

Update vom 28. Oktober (weitere Corona-Schutzmaßnahmen)

Die Stadt Duisburg erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen:

Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 201,5 erreicht. Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es deshalb ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert.

Der Krisenstab der Stadt Duisburg legt durch eine Allgemeinverfügung fest, dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen.

Die bisherigen Ausnahmen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, gelten auch weiterhin.

Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich

· ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,

· ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften

· um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder

· um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.

Die neuen Regeln gelten seit Mitternacht. Bei Verstoß drohen bis zu 250 Euro Strafe.

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