Jobcenter zahlt Schulbücher

Das Jobcenter erstattet die Kosten für Schulbücher. Damit setzt die Bundesagentur für Arbeit zwei kürzlich getroffene Gerichtsurteile um.

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In NRW erstattet das Jobcenter ab sofort die Kosten für Schulbücher. Das gilt für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Vor Kurzem hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Jobcenter die kosten übernehmen müssen. In NRW galt bisher ein 30 prozentiger Eigenanteil. Den übernimmt jetzt das Jobcenter.

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