Katzenschutzverordnung ab November mit Bußgeld

Kennzeichnung, Registrierung und Kastration sind ab morgen Pflicht für freilaufende Katzen im Kreis - ansonsten drohen Bußgelder.

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Bei Freigängerkatzen, die aufgegriffen werden, aber nicht registriert und kastriert sind, wird das in Zukunft nachgeholt. Auf Kosten des Besitzers inklusive Bußgeld bis 1000 Euro. Schon im April hat der Kreistag eine entsprechende Katzenschutzverordnung verabschiedet, ab morgen dürfen dann auch Bußgelder verhängt werden. Die Kreisverwaltung will dadurch vor allem die Wilkatzenpopulation stabilsieren und gesund halten. In zwei Jahren soll eine erste Bilanz gezogen werden.

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